Fachanwaltschaft

Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler berät und vertritt Sie kompetent und engagiert bei Ihrer Trennung oder Scheidung und in allen familienrechtlichen Bereichen. Wir berechnen und klären Kindesunterhalt, Trennungs- und Ehegattenunterhalt sowie Elternunterhalt. Zugewinnansprüche und Vermögensauseinandersetzungen werden von uns genauso ermittelt, wie Rentenausgleichsansprüche, Hausrat und Ansprüche auf die Ehewohnung. In der Elterlichen Sorge und im Umgangsrecht arbeiten wir im Focus des Kindeswohls.

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Familien- und Scheidungsanwältin ist es mein Ziel, für Sie den jeweils besten Lösungsweg zu finden.

Grundsätzlich rate ich Ihnen zu einer rechtzeitigen vertraglichen Regelung. Aber auch im Konfliktfall hilft eine frühzeitige und fachkundige Beratung, die Folgen einer Trennung und Scheidung zu erkennen und sich entsprechend gut vorzubereiten. Vielfach finden dabei direkte Gespräche mit der Gegenseite statt. Dies kann gerichtliche Verfahren vermeiden oder zumindest für das gerichtliche Verfahren eine optimale, vorbereitende Basis schaffen.

Wenn gerichtliche Verfahren notwendig sind, vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten bundesweit vor allen Familiengerichten der zuständigen Amtsgerichte und Oberlandesgerichte.

Unsere Leistungen im Bereich Scheidung und Familienrecht:

  • Scheidung
  • Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrecht
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge
  • Internationales Eherecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaft u.a.

Persönliche Gespräche mit unseren Mandanten sind uns wichtig und für das notwendige Vertrauensverhältnis einer partnerschaftlichen und nachhaltigen Zusammenarbeit förderlich. Sollten Sie aber zeitlich stark eingebunden sein oder eine räumliche Distanz zu unserer Kanzlei haben, bieten wir Ihnen auch gerne telefonische Beratungen an.

Rufen Sie uns an: 0821/595019.

In der Regel können wir Ihnen einen zeitnahen Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen oder auf Wunsch einen Telefontermin anbieten.

Gerne können Sie uns auch über unsere Email kanzlei@fahrenschon-pichler.de eine Terminanfrage senden.